1. Teilnehmer/Fahrzeuge

Teilnahmeberechtigt sind ordnungsgemäß zugelassene Veteranen-Fahrzeuge bis Baujahr 1985. Nach Rücksprache mit dem Veranstalter können auch jüngere Fahrzeuge zugelassen werden. Diese müssen sich im Wesentlichen in originalgetreuem Zustand befinden und der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Erforderliche Papiere: Fahrzeugschein gemäß gültiger nationaler Bestimmungen des Herkunftslandes, ein Dokument, aus welchem das Baujahr des Fahrzeuges (nicht Erstzulassung!) hervorgeht und gültige Versicherung.

2. Fahrvorschriften
Die Teilnehmer unterliegen den in Italien geltenden Straßenverkehrsgesetzen und haben diese auf der ganzen Strecke genau einzuhalten. Alle Teilnehmer fahren auf eigene Gefahr und sind für die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge voll verantwortlich.

3. Haftungsverzicht
Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden, auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen
  • den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer,
  • Behörden und andere Personen, die mit der Organisation in Verbindung stehen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei groben Verstößen gegen das Reglement bzw. gegen die Straßenverkehrsordnung auszuschließen.

4. Medienberichterstattung, Internet
Mit der Abgabe der Nennung geben die Bewerber/Teilnehmer Ihr Einverständnis, dass der Veranstalter alle mit der Veranstaltung verbunden Ereignisse über Medien bzw. Internet verbreiten kann, ohne dass daraus Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder die veröffentlichenden Medien geltend gemacht werden können.

5. Nennungen
Nennungen richten Sie bitte mittels Formular an folgende Anschrift:

Südtirol Classic Club
Tourismusbüro Schenna
Erzherzog Johann Platz 1/D
I-39017 Schenna

Tel. +39 0473 945669
Fax +39 0473 945581
www.schenna.com
www.suedtirolclassic.com
info@suedtirolclassic.com

Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ab. Legen Sie ein Foto Ihres Fahrzeuges bei (obligatorisch).  Da es sich um eine exklusive Veranstaltung handelt, ist die Gesamtzahl der Fahrzeuge auf min. 10 bzw. max. 25 Fahrzeuge begrenzt. Die endgültige Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach automobilhistorischen Kriterien durch ein Komitee, wobei älteren Fahrzeugen Priorität eingeräumt wird. Eine Ablehnung durch dieses Komitee ist unanfechtbar.
Nennschluss ist der 20. September 2023.

6. Nenngeld und Leistungen
Die Leistungen die der Veranstalter für das Nenngeld erbringt, ersehen Sie ebenfalls aus dem Nennformular.