1. Teilnehmer/Fahrzeuge

Teilnahmeberechtigt sind ordnungsgemäß zugelassene Fahrzeuge bis Baujahr 1975. Diese müssen sich im wesentlichen in originaltreuem Zustand befinden und der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Erforderliche Papiere: Fahrzeugschein gemäß gültiger nationaler Bestimmungen des Herkunftslandes, ein Dokument, aus welchem das Baujahr des Fahrzeuges (nicht Erstzulassung!) hervorgeht und gültige Versicherung.

NEU 2024:
> 10 zusätzliche Startplätze sind für Fahrzeuge bis Baujahr 1985 reserviert
> Startgarantie für Fahrzeuge bis 1965

Fahrzeuge bis Baujahr 1965 inklusive erhalten vom Veranstalter einen garantierten Startplatz. Bei mehr als 2 gleichen Fahrzeugen kann dieser Anspruch vom Veranstalter abgelehnt werden.

2. Klasseneinteilung

Klasse I bis 1945
Klasse II 1946 – 1965
Klasse III 1966 – 1985

Der Veranstalter behält sich vor, auch Fahrzeuge jüngeren Baujahrs außer Konkurrenz bei allen Wertungen mitfahren zu lassen. Nennungen können nur limitiert berücksichtigt werden. Im Interesse technischer und historischer Vielfalt ist die Zahl baugleicher Fahrzeuge auf jeweils zwei begrenzt.

Generell behält sich der Veranstalter vor, Anmeldungen in allen Klassen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder anzunehmen. Die endgültige Einteilung der Fahrzeuge behält sich der Veranstalter vor. Jedes Fahrzeug sollte mit 2 Personen besetzt sein. Das Mitnehmen von weiteren Personen gemäß der zur Verfügung stehenden Sitzplätze ist möglich und gegen Aufpreis möglich.

Warteliste: Wenn alle Startplätze für die Südtirol Classic Schenna vergeben sind, können Sie sich trotzdem in eine Warteliste für einen Platz eintragen lassen.

3. Wertung

Die Südtirol Classic wird wie folgt gewertet:

  • Einzelwertung nach Klassen
  • Gesamtwertung
  • Mannschaftswertung: 3 Teams bilden eine Mannschaft, die Meldung erfolgt beim Check-in. Teilnehmer aller Klassen können sich für die Mannschaftswertung melden!
4. Vergabe Startnummern

Bei Fahrzeugen der Klasse I bis Baujahr 1945 werden die Startnummern wie bisher nach Baujahren vergeben. Bei den Fahrzeugen der Baujahre 1946- 1985 erfolgt die Vergabe der Startnummern durch den Veranstalter. Dabei wird auf eine interessante Abwechslung bei den Marken und Klassen geachtet.

5. Uhren, Wegstreckenzähler und Schnitt-Computer

Uhren: Es sind ausschließlich mechanische Uhren/Stoppuhren/Armbanduhren mit Analog-Anzeige erlaubt, sprich mit Ziffern, Zeigern, Schleppzeigern. Das heißt: Uhren/Stoppuhren/Armbanduhren mit Digitalanzeigen sind verboten. Unter das Verbot fallen damit auch alle bekannten Countdown-Stoppuhren. 

- Mobiltelefone / Tablets / iPads usw. sind für die Zeitmessung nicht erlaubt
- Das Verwenden von Kopfhörern jeglicher Art ist verboten.
- Verboten sind ferner jegliche Art von Funkuhren, auch wenn sie Analoganzeige besitzen.

Wegstreckenzähler/Schnitt-Computer: zugelassen sind nur rein mechanisch arbeitende Geräte.

Nicht erlaubt sind elektronisch - elektromechanisch arbeitende Geräte, wo auf der Tachowelle ein Impulsgeber, der die beiden mechanischen Zählwerke ansteuert, montiert wird. Verboten sind rein elektronisch arbeitende Geräte mit LED- oder LCD-Anzeige in jeglicher Form. Unter das Verbot fallen auch Geräte, die ohne Verbindung mit dem Auto unabhängig arbeiten, bzw. programmiert werden können. Auch solche Geräte sind verboten, deren Anzeigen ihren Input aus elektronischen Sensoren beziehen, die auf Räder, Wellen, Getriebe oder Differential montiert sind. Unter dieses Verbot fallen auch Fahrrad-Computer mit berührungslosen Sensoren.
Verboten sind ferner elektronische Schnitt-Tabellen, Durchschnitts-Geschwindigkeitsmesser, sowie Notebooks, Laptops, bzw. PCs, Handhelds, Palms, Communicators, GPS und darauf basierende Navigations-Displays etc. Dies gilt für Geräte mit und ohne GPS Funktion.

Technische Abnahme und Stichprobenartige Checks 
Bei der technischen Abnahme muss die Tachowelle in ihrer vollen Länge überprüfbar sein, um sicher zu stellen, dass kein Impulsgeber (Taktgeber) installiert ist.
Freiliegende Kabel und Drähte, deren Zweck nicht nachgewiesen werden kann, werden bei der technischen Abnahme stillgelegt / plombiert.
Veränderungen nach der technischen Abnahme, die gegen dieses Reglement verstoßen, bedeuten 600 Strafpunkte. Auch das Mitführen von Geräten, die unter die Verbote fallen, ist nicht gestattet und wird mit 600 Strafpunkten bestraft.

6. Preise

Folgende Leistungen werden ausgezeichnet:

  • 1. bis 3. Platz in den Klassen
  • 1. bis 3. Platz in der Mannschaftswertung
  • 1. bis 3. Platz in der Gesamtwertung
  • NEU 2024: New Generation Cup - Fahrer und Beifahrer müssen beide unter 35 Jahre sein. In diesem Fall bekommt das Team 10% Rabatt auf das Teilnahmepaket C4 oder C7. Das beste Team dieser Kategorie wird prämiert.

    Die gewonnenen Gutscheine für eine Teilnahme an der Südtirol Classic oder an der Golden Edition müssen im darauffolgenden Jahre eingelöst werden. Ansonsten verfällt der Gutschein. 

7. Ablauf der Südtirol Classic

Die Südtirol Classic Schenna ist eine anspruchsvolle, touristische Veranstaltung mit Zeitprüfungen und Durchfahrtskontrollen. Fahrtstrecke, Richtung und Kontrollen sind im „Roadbook“ vorgegeben - dieses erhält der Teilnehmer bei der Übergabe der Fahrtunterlagen. Der Fahrer muss einen gültigen Führerschein besitzen, Fahrerwechsel während der Veranstaltung ist erlaubt, wenn auch dieser einen gültigen Fahrausweis besitzt.

Jedes Teilnehmerfahrzeug muss während der gesamten Veranstaltung an der Front und Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar die Startnummer führen, das Autokennzeichen darf nicht verdeckt werden. Ein Fahrzeugwechsel (z.B. auf Grund eines Defektes) während der Veranstaltung ist nach Rücksprache mit dem Veranstalter in Ausnahmefällen möglich.  

Die Zeitnehmung erfolgt mit Lichtschranken und Schlauch. Die Durchschnittsgeschwindigkeit der Wertungsprüfungen beträgt zwischen 20 und 40 km/h. Die Zeitnahme erfolgt auf Hundertstelsekunden genau. Für Abweichungen gibt es Strafpunkte (1 Strafpunkt je Hundertstelsekunde Abweichung, maximal 600 Strafpunkte je Zeitprüfung).

Beispiel: Ihre vorgegebene Richtzeit lautet 10 Minuten und 10 Sekunden, die Lichtschranke an der Zeitkontrolle wird bei 10 Minuten, 10 Sekunden und 07 Hundertstel ausgelöst, so erhalten Sie 7 Strafpunkte; dasselbe gilt bei einer Zeit von 10 Minuten, 9 Sekunden und 93 Hundertstel.

Ex aequo: bei Punktegleichheit in den Klassenwertungen und in der Gesamtwertung entscheidet die geringere Strafpunktezahl in der 1. Wertungsprüfung, wenn dort ex aequo, dann jene in der 2. Wertungsprüfung usw. Wenn in allen Wertungsprüfungen die gleiche Strafpunktezahl erreicht wird, so entscheidet das Baujahr (Alt vor Jung).

Streichresultat: bei den Zeitprüfungen gibt es ein Streichresultat, sodass bei der Wertung für jeden Teilnehmer das schlechteste Ergebnis gestrichen wird.

8. Fahrvorschriften

Die Teilnehmer unterliegen den in Italien geltenden Straßenverkehrsgesetzen und haben diese auf der ganzen Strecke genau einzuhalten. Alle Teilnehmer fahren auf eigene Gefahr und sind für die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge voll verantwortlich.

9. Proteste

Proteste bzgl. Zeitprüfungen müssen folgendermaßen eingereicht werden:

10. Haftungsverzicht

Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer und -Halter) verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden, auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen

  • den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte, Sponsoren und Partner, Helfer
  • Behörden und andere Personen, die mit der Organisation in Verbindung stehen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei groben Verstößen gegen das Reglement bzw. gegen die Straßenverkehrsordnung auszuschließen.

11. Medienberichterstattung/Internet

Mit der Abgabe der Nennung und des Bildmaterials erklärt der/die Teilnehmende sein/ihr Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Verwertung und Veröffentlichung über Medien (Print/Online/social media). Darüber hinaus erklärt der/die Teilnehmende sein/ihr Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende-, öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von ihrer Person und etwaigen Begleitpersonen oder ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen. Die Rechteeinräumung umfasst auch die Nutzung von Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung, der Veranstaltungswerbung und der Nutzung durch Sponsoren und Partner. Die Aufnahmen können für PR-Zwecke verwendet werden  auch wenn diese Veröffentlichungen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.

12. Allgemeines

Der Südtirol Classic Club - Tourismusverein Schenna behält sich das Recht vor, alle von den Behörden angeordneten oder durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen erforderlich werdenden Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen und die Veranstaltung auch abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände erforderlich wird, ohne irgendeine Schadenersatzpflicht zu übernehmen. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.

13. Nennungen

Ihre Nennung füllen Sie bitte auf der Registrierungsseite aus. Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt ab und schicken Sie ein Foto Ihres Fahrzeuges mit, eventuell auch in einem separaten Email. Bei korrektem Versenden des Formulars erhalten Sie kurz darauf ein Bestätigungs-Email. Sollte dies nicht der Fall sein, dann bitte versuchen Sie es erneut oder kontaktieren Sie uns.

Für die Fahrzeugpräsentation bitten wir Sie uns einige interessante Eckdaten fürs Publikum zu übermitteln; über:

  • Fahrer/in & Beifahrer/in:
    bisherige Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, Erfolge etc.
  • Fahrzeug
    Interessantes und Historie zum Fahrzeug (z. B. Zustand, Historie, Bedeutung von Marke/Typ, eigene Restaurierung, Erfolge usw.)

Die Informationen zu Ihrer Person und zu Ihrem Fahrzeug ermöglichen es dem Veranstalter, dem Streckensprecher und dem Publikum, Ihren Auftritt lebendig zu erleben.

Außerdem ist es obligatorisch der Nennung eine Kopie des Zulassungsscheines und ein Dokument beizulegen, aus welchem das Baujahr (nicht Zulassungsjahr) Ihres Autos hervorgeht.

Die maximale Teilnehmerzahl an der Rallye ist auf 120 am Vorprogramm auf 40 Fahrzeuge limitiert. Die endgültige Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach automobilhistorischen Kriterien durch ein Komitee, wobei älteren Fahrzeugen Priorität eingeräumt wird. Eine Ablehnung durch dieses Komitee ist unanfechtbar. Die Mitteilung über die Annahme erfolgt bis Mitte April 2024, sodass die Teilnahme und Anreise rechtzeitig organisiert werden können.

14. Nenngeld und Leistungen

Das Nenngeld muss innerhalb von 2 Wochen nach Teilnahmebestätigung von Seiten des Veranstalters per Banküberweisung getätigt werden. Nach Rücksprache mit dem Veranstalter können andere Zahlungsmodalitäten (Kreditkarte/Barzahlung) vereinbart werden. Bitte geben Sie als Überweisungsgrund „Teilnahme Südtirol Classic 2024“ an.

Das Nenngeld entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Nichtannahme einer Nennung oder bei Absage der Veranstaltung zurückbezahlt.

Für Banküberweisung:
Raiffeisenkasse Schenna
IBAN: IT 58 X 08234 58880 000300032107
SWIFT-BIC: RZSBIT 21033

Die Leistungen, die der Veranstalter für das Nenngeld erbringt, ersehen Sie ebenfalls aus dem Nennformular. Bestimmte Hotel-/Unterkunftswünsche berücksichtigen wir nach Möglichkeit gerne, behalten uns jedoch die Einteilung nach vorliegenden Nennungen vor.

Nennschluss ist der 31. März 2024- 19.00 Uhr

15. Stornobedingungen

Bei einer Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter wird das Nenngeld vollständig zurückbezahlt.

Bei einer Absage der Teilnahme durch den Teilnehmer gelten folgende Stornokosten:

  • bis zum 7. Juni 2024 wird das Nenngeld abzüglich 200,00€ Bearbeitungsspesen zurückerstattet
  • ab dem 8. Juni 2024 wird 50% des Nenngeldes zurückerstattet
  • ab dem 16.Juni 2024 wird 25% des Nenngeldes zurückerstattet
  • ab dem 23. Juni 2024 erfolgt keine Rückerstattung

Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, raten wir eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

16. Abnahme

Alle Fahrzeuge müssen vor dem Start der technischen Abnahme vorgeführt werden. Bei wesentlichen Veränderungen sowie bei vorliegenden technischen Mängeln kann das Fahrzeug von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Die technische Fahrzeugabnahme erfolgt am Mittwoch, 10.Juli 2024 von 9 bis 16 Uhr im Zentrum von Schenna. Der Fahrer muss anwesend sein. Für die Dokument-Abnahme, ist folgendes vorzulegen:

  1. Nennbestätigung
  2. Gültige Fahrerlaubnis (Führerschein)
  3. Kopie des Zulassungsscheins
  4. Versicherungsnachweis

17. Parken

Den Teilnehmern stehen in Schenna kostenlose Parkmöglichkeiten im Parkhaus der Raiffeisenkasse Schenna zur Verfügung. Die Parkfläche wird von Mittwoch, den 10.07.2024, 9.00 Uhr bis Sonntag, den 14.07.2024, 14 Uhr durchgehend bewacht.

18. Anhänger

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie uns mitzuteilen ob Sie mit einem Anhänger anreisen (siehe Anmeldeformular).

Der offizielle Hänger-Parkplatz der Südtirol Classic Schenna ist an der Talstation der Bergbahn Meran 2000, Naiftalstr. 37, Meran, ca. 2 km vom Ortszentrum entfernt. Ein Teammitarbeiter wird Sie gerne dorthin begleiten.