1. Teilnehmer/Fahrzeuge
Teilnahmeberechtigt sind ordnungsgemäß zugelassene Veteranen-Fahrzeuge bis Baujahr 1965. Diese müssen sich im wesentlichen in originaltreuem Zustand befinden und der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Erforderliche Papiere: Fahrzeugschein gemäß gültiger nationaler Bestimmungen des Herkunftslandes, ein Dokument, aus welchem das Baujahr des Fahrzeuges (nicht Erstzulassung!) hervorgeht und gültige Versicherung.
2. Klasseneinteilung
| 1 |
Ancêtre |
bis 1904 |
| 2 |
Vétéran |
1905 – 1918 |
| 3 |
Vintage |
1919 – 1930 |
| 4 |
Post Vintage |
1931 – 1945 |
| 5 |
Post I |
1946 – 1955 |
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Post II |
1956 – 1960 |
| |
Post III |
1961 – 1965 |
Der Veranstalter behält sich vor, eventuell zusätzlich auch Teilnehmer der Gästeklasse (Youngtimer ab Baujahr 1966) zuzulassen.
Nennungen können nur limitiert berücksichtigt werden. Im Interesse technischer und historischer Vielfalt ist die Zahl baugleicher Fahrzeuge auf jeweils zwei begrenzt.
- Beispiel Porsche 356:
- 2 Coupés
- 2 Roadster
- 2 Speedster
|
- Beispiel BMW:
- 2 Coupés
- 2 Cabrios
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Die endgültige Einteilung der Fahrzeuge behält sich der Veranstalter vor. So kann sowohl eine Klasse mit weniger als 5 Fahrzeugen mit einer anderen zusammengelegt werden, als auch - bei zu hoher Teilnehmerzahl in einer Klasse - diese unterteilt werden. Jeder Wagen sollte mit 2 Personen besetzt sein. Das Mitnehmen von weiteren Personen gemäß der zur Verfügung stehenden Sitzplätze ist möglich.
3. Wertung
Die Südtirol Classic wird wie folgt gewertet:
- Einzelwertung nach Klassen
- Gesamtwertung (eine eventuelle Gästeklasse wird in der Gesamtwertung nicht berücksichtigt)
- Mannschaftswertung/3 Teams bilden eine Mannschaft, die Meldung erfolgt beim Checkin. Teilnehmer aller Klassen können sich für die Mannschaftswertung melden!
4. Preise
Folgende Leistungen werden ausgezeichnet:
- 1. bis 3. Platz in den Klassen mit mehr als vier Teilnehmern
- 1. bis 3. Platz in der Mannschaftswertung
- 1. bis 5. Platz in der Gesamtwertung
5. Ablauf der Südtirol Classic
Die Südtirol Classic ist eine anspruchsvolle, touristische Veranstaltung mit Zeitprüfungen und Durchfahrtskontrollen. Wir empfehlen daher das Mitführen zumindest einer Stoppuhr (Trip, Twinmaster sowie Uhren aller Art). Für die Wertungsprüfungen ist jedoch kein High-tech-Equipment wie Computer, Navigationssysteme oder ähnliches gestattet. Während der gesamten Veranstaltung können Fahrzeuge zu einer technischen Nachuntersuchung herangezogen werden. Fahrtstrecke, Richtung und Kontrolle sind im "Roadbook" vorgegeben - dieses erhält der Teilnehmer bei der Übergabe der Fahrtunterlagen.
Der Fahrer muss ein gültigen Führerschein besitzen, Fahrerwechsel während der Veranstaltung ist erlaubt, wenn auch dieser einen gültigen Fahrausweis besitzt.
Jedes Teilnehmerfahrzeug muss während der gesamten Veranstaltung an der Front und Seite des Fahrzeuges gut sichtbar die Startnummer führen, das Autokennzeichen darf nicht verdeckt werden.
Ein Fahrzeugwechsel (z.B. auf Grund eines Defektes) während der Veranstaltung ist nach Rücksprache mit dem Veranstalter in Ausnahmefällen möglich, der Teilnehmer scheint jedoch nur mehr in der Tageswertung auf.Die Zeitnehmung erfolgt mit Lichtschranken. Die Durchschnittsgeschwindigkeit der Wertungsprüfungen beträgt zwischen 20 und 40 km/h. Die Zeitnahme erfolgt auf Zehntelsekunden genau. Für Abweichungen gibt es Strafpunkte (1 Strafpunkt je Zehntelsekunde Abweichung, maximal 500 Strafpunkte je Zeitprüfung). Ex Aequo: bei Punktegleichheit in den Klassenwertungen und in der Gesamtwertung entscheidet die geringere Strafpunktezahl in der 1. Wertungsprüfung, wenn dort ex aequo, dann jene in der 2. Wertungsprüfung usw. Wenn in allen Wertungsprüfungen die gleiche Strafpunktezahl erreicht wird, so entscheidet das Baujahr (Alt vor Jung).
6. Fahrvorschriften Die Teilnehmer unterliegen den in Italien geltenden Straßenverkehrsgesetzen und haben diese auf der ganzen Strecke genau einzuhalten. Alle Teilnehmer fahren auf eigene Gefahr und sind für die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge voll verantwortlich. Achtung: laut italienischer Straßenverordnung muss seit Juli 2003 jeder Autofahrer auch tagsüber auf allen außerörtlichen Straßen die Scheinwerfer einschalten.
7. Proteste Proteste müssen bis spätestens 60 Minuten nach Aushang der Wertungslisten schriftlich eingereicht werden.
Wertung für Donnerstag: am Freitag ab 8.00 Uhr, für Freitag am Samstag ab 8.00 Uhr und für Samstag am Samstag ab 16.00 Uhr.
8. Haftungsverzicht Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer und -Halter) verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden, auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen
- den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer
- Behörden und andere Personen, die mit der Organisation in Verbindung stehen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei groben Verstößen gegen das Reglement bzw. gegen die Straßenverkehrsordnung auszuschließen.
9. Medienberichterstattung Mit der Abgabe der Nennung geben die Bewerber/Teilnehmer Ihr Einverständnis, dass der Veranstalter alle mit der Veranstaltung verbundenen Ereignisse über Medien bzw. Internet verbreiten kann, ohne dass daraus Ansprüche gegenüber dem Veranstalter oder die veröffentlichenden Medien geltend gemacht werden können.
10. Allgemeines
Der Südtirol Classic Club - Tourismusverein Schenna behält sich das Recht vor, alle von den Behörden angeordneten oder durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen erforderlich werdenden Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen und die Veranstaltung auch abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände erforderlich wird, ohne irgendeine Schadenersatzpflicht zu übernehmen. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
11. Nennungen
Ihre Nennung füllen Sie bitte auf der Registrierungsseite aus:
Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ab. Legen Sie ein Foto Ihres Fahrzeuges bei.
Für die Fahrzeugparade in Meran bitten wir Sie uns einige interessante Eckdaten fürs Publikum zu übermitteln; über:
- Fahrer/in & Beifahrer/in:
bisherige Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, Erfolge etc........................................................
- Fahrzeug
Interessantes und Historie zum Fahrzeug (z. B. Zustand, Historie, Bedeutung von Marke/Typ, eigene Restaurierung, Erfolge usw. ...) ...............................................................................................................
Die Informationen zu Ihrer Person und zu Ihrem Fahrzeug ermöglichen es dem Veranstalter, dem Streckensprecher und dem Publikum, Ihren Auftritt lebendig zu erleben.
Bitte legen Sie Ihrer Nennung einen Scheck über das Nenngeld, ausgestellt in EURO und auf den Südtirol Classic Club, bei. Außerdem benötigen wir eine Kopie des Zulassungsscheines und ein Dokument, aus welchem das Baujahr (nicht Zulassungsjahr) Ihres Autos hervorgeht.
Für Banküberweisung:
Raiffeisenkasse Schenna
IBAN: IT 58 X 08234 58880 000300032107
SWIFT-BIC: RZSBIT 21033
Nennschluss ist der 31. März 2010- 19.00 Uhr
Die maximale Teilnehmerzahl an der Rallye ist auf 115, am Vorprogramm auf 40 Fahrzeuge limitiert.
Die endgültige Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach automobilhistorischen Kriterien durch ein Komitee, wobei älteren Fahrzeugen Priorität eingeräumt wird. Eine Ablehnung durch dieses Komitee ist unanfechtbar. Die Mitteilung über die Annahme erfolgt bis Mitte Mai 2010, sodass die Teilnahme und Anreise rechtzeitig organisiert werden können.
12. Nenngeld und Leistungen
Das Nenngeld entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Nenngeld ist Reuegeld und wird nur bei Nichtannahme einer Nennung oder bei Absage der Veranstaltung zurückbezahlt. Ausgenommen sind bewiesene Härtefälle, in denen lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 200 einbehalten wird. Für die Stornierung und die Stornogebühr des Hotels (egal welches Paket) ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Auch bei Nichtannahme der Nennung. Das Nenngeld muss per Scheck in EURO, ausgestellt auf Südtirol Classic Club, der Nennung beigefügt werden. Nennungen ohne beiliegenden Scheck werden nicht bearbeitet. Der Scheck wird erst zu Beginn der Veranstaltung eingelöst. Nicht angenommene Bewerber erhalten ihren Scheck zurück. Die Leistungen, die der Veranstalter für das Nenngeld erbringt, ersehen Sie ebenfalls aus dem Nennformular. Bestimmte Hotel/Unterkunftswünsche berücksichtigen wir nach Möglichkeit gerne – behalten uns jedoch die Einteilung nach vorliegenden Nennungen vor.
13. Abnahme
Alle Fahrzeuge müssen vor dem Start der technischen Abnahme vorgeführt werden. Bei wesentlichen Veränderungen sowie bei vorliegenden technischen Mängeln kann das Fahrzeug von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Neu 2010: Es gibt 2 Termine für die technische Fahrzeugabnahme: Mittwoch, 7.Juli 2010 von 16.00- 19.00 Uhr und am Donnerstag, 8. Juli 2010 von 9.00- 15.00 Uhr. Die Abnahme findet im Zentrum von Schenna auf dem Raiffeisenplatz statt. Der Fahrer muss anwesend sein. Für die Dokument-Abnahme, ist folgendes vorzulegen:
1. Nennbestätigung
2. Gültige Fahrerlaubnis (Führerschein)
3. Kopie des Zulassungsscheins
4. Versicherungsnachweis
14. Parken
Den Teilnehmern stehen in Schenna kostenlose Parkmöglichkeiten im Parkhaus der Raiffeisenkasse Schenna zur Verfügung.
Die Parkfläche wird von Mittwoch, den 07.07.2010, 9.00 Uhr bis Sonntag, den 11.07.2010, 14 Uhr durchgehend bewacht.
15. Anhänger
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie uns mitzuteilen ob Sie mit einem Anänger Anreisen (s. Anmeldeformular).